RATGEBER · STAND 16.10.2026
Brille vom Augenarzt: Verordnung und Kassenanteil (2026)
Die Kasse zahlt eine Brille nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier steht, wer die Brille verordnet, wer Anspruch hat und was du selbst trägst. Die Angaben gelten für gesetzlich Versicherte und haben den Stand 16. Oktober 2026; die Regeln können sich ändern.
Wer die Brille verordnet
Die erste Brille zu Lasten der Kasse setzt laut G-BA eine Verordnung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Augenheilkunde voraus. Die Erstverordnung bekommst du damit nicht beim Optiker, sondern in der Augenarztpraxis. Für eine Folgeversorgung ist eine ärztliche Verordnung nur nötig, wenn eine erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung geboten ist. Ob das bei dir zutrifft, klärst du mit der Praxis oder deinem Optiker.
Achte aufs Rezept: Verwendet die Praxis ein grünes Privatrezept, können laut Barmer die Kosten einer selbst beschafften Sehhilfe nicht übernommen werden. Bekommst du vom Optiker eine Rechnung über die Gesamtkosten, kann die Barmer nach eigener Angabe nachträglich nichts erstatten. Die AOK beschreibt den Weg so: Das Rezept löst du in einem Optikfachgeschäft ein, das einen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat.
Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), BARMER, AOK – Die Gesundheitskasse
Wer Anspruch hat
Nach der Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA ist eine Sehhilfe bis zum 18. Geburtstag verordnungsfähig. Danach gelten zusätzliche Voraussetzungen. Eine davon ist ein verordneter Fernausgleich ab 6,25 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder ab 4,25 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung. Die Richtlinie nennt weitere Voraussetzungen; ob sie bei dir erfüllt sind, klärt die Praxis.
Das Brillengestell gehört nach § 33 SGB V nicht zum Anspruch. Die Kosten dafür trägst du selbst.
Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Kassenanteil und Zuzahlung
Der GKV-Spitzenverband hat seinen Beschluss zu den Festbeträgen für Sehhilfen zum 1. März 2025 aufgehoben (Stand der Seite: 6. März 2025). Die Verträge zwischen Optikern und Kassen sind laut Verbraucherzentrale nicht öffentlich einsehbar, die Kassen beteiligen sich an den Gläsern in vertraglich festgelegter Höhe. Wie viel deine Kasse beisteuert, fragst du deshalb vor dem Kauf bei ihr oder beim Optiker.
Ab 18 Jahren zahlst du zu: laut AOK 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Bei Kinderbrillen entfällt die Zuzahlung laut Barmer. Ab 1. Januar 2027 steigen die Beträge für Hilfsmittel laut TK auf 7,50 bis 15 Euro je Verordnung. Extras wie spezielle Beschichtungen, Entspiegelungen oder Markengläser zahlst du laut Barmer selbst.
Quellen: GKV-Spitzenverband, Verbraucherzentrale, AOK – Die Gesundheitskasse, BARMER, Techniker Krankenkasse
Das klärst du vor dem Kauf
Ob du die Voraussetzungen erfüllst, kann kein Ratgeber prüfen; das beurteilt die Praxis anhand deiner Werte. Wie hoch der Kassenanteil ausfällt, sagt dir nur deine Kasse oder dein Optiker. Beides klärst du telefonisch oder vor Ort, nicht online. Diese Fragen helfen dir dabei:
- Praxis: Brauche ich für meine Brille eine neue Verordnung, und auf welchem Rezept?
- Kasse: Wie viel zahlt sie zu den Gläsern, und welche Optiker haben einen Vertrag mit ihr?
- Optiker: Was kosten Gestell und Extras zusätzlich, und was bleibt als Zuzahlung?
Quellen: Verbraucherzentrale, AOK – Die Gesundheitskasse, BARMER
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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